Digitale Barrierefreiheit ist keine Zusatzfunktion mehr. Ab dem 28. Juni 2025 wird sie für viele Unternehmen in der EU gesetzlich vorgeschrieben. Was dabei oft übersehen wird: Besonders im Gesundheitsbereich – bei Apotheken, Praxen und Therapeuten – ist barrierefreier Zugang nicht nur Pflicht, sondern längst ein Qualitätsmerkmal. Wer heute digitale Teilhabe ermöglicht, schafft Vertrauen, steigert seine Reichweite und verbessert die Sichtbarkeit in Suchmaschinen. Klingt nach Aufwand? Muss es nicht sein.

 

Ein unterschätzter Hebel im Wettbewerb

Barrierefreiheit bedeutet nicht, dass man seine Website „umschreiben“ muss. Es bedeutet, dass digitale Inhalte so gestaltet werden, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – auch von jenen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Barrieren. In einem Umfeld, das Vertrauen voraussetzt, wird aus gesetzlicher Pflicht schnell ein Wettbewerbsvorteil:

  • Vertrauen schaffen bei älteren und beeinträchtigten Patient:innen
  • Google-Ranking durch barrierefreies Design verbessern
  • Vermeidung von Abmahnungen und Strafen (bis zu 80.000 €)
  • Positives Markenerlebnis – auch online

Barrierefreiheit ist ein Qualitätskriterium. Für Ihre Praxis. Ihre Apotheke. Ihren Ruf.

Emmanuel Cherlias

„Eine barrierefreie Website ist nicht nur ein gesetzliches Muss – sie ist ein Marketing-Booster. Wer digitale Zugänglichkeit ernst nimmt, wird sichtbarer und glaubwürdiger.“

EMMANUEL CHERLIAS, Leitung Vertrieb In LinkedIn verbinden

Barrierefreiheit beginnt nicht bei der Technik, sondern beim Denken. Es geht darum, dass digitale Angebote – Websites, Webshops, Formulare – für alle Menschen gleichermaßen zugänglich sind. Auch für jene, die mit einer Sehbehinderung leben, nur mit der Tastatur navigieren oder auf Screenreader angewiesen sind. In Apotheken, Praxen und Therapiezentren ist dieser Anspruch keine Kür, sondern Teil einer inklusiven Gesundheitsversorgung.

Barrierefrei

Das macht eine Website barrierefrei

Digitale Barrierefreiheit basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) – einem internationalen Standard, der definiert, wie Inhalte wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein müssen. Was kompliziert klingt, ist oft schnell erklärt:

  • Texte: Gut lesbar, klar strukturiert, mit ausreichender Schriftgröße und verständlicher Sprache
  • Navigation: Auch mit Tastatur oder Sprache bedienbar – ohne Maus
  • Kontraste: Hohe Farbkontraste für bessere Lesbarkeit, z. B. Schwarz auf Weiß statt Hellgrau auf Beige
  • Bilder: Mit Alt-Texten versehen, die den Bildinhalt sinnvoll beschreiben
  • Formulare: Beschriftet und verständlich aufgebaut, mit Fokus-Funktion für Screenreader
  • Responsives Design: Funktioniert auf Smartphone, Tablet und Desktop – auch in vergrößerter Darstellung
Carola Zentara

„Barrierefreiheit ist kein Kompromiss im Design, sondern ein Upgrade in der Nutzerführung. Wer digital überzeugen will, muss alle erreichen – schnell, klar und zugänglich.“

CAROLA ZENTARA, Leitung Marketing In LinkedIn verbinden

Kurz gesagt: Barrierefreiheit macht Ihre Website nicht nur gesetzeskonform, sondern auch:

  • intuitiver,
  • suchmaschinenfreundlicher
  • und professioneller.

Eine barrierefreie Website wirkt nicht anders. Sie wirkt besser – für alle.

Barrierefrei

Muss meine Praxis oder Apotheke das Barrierefreiheitsgesetz einhalten?

Die kurze Antwort: Wenn Sie eine Website oder einen Onlineshop betreiben, wahrscheinlich ja. Denn ab dem 28. Juni 2025 tritt das Europäische Barrierefreiheitsgesetz (EAA) in Kraft – mit unmittelbarer Gültigkeit in ganz Österreich. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dazu zählen:

  • Websites
  • Webshops
  • digitale Buchungssysteme
  • digitale Formulare und Kontaktseiten

Das EAA gilt für alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen öffentlich zugänglich machen – also auch Apotheken, Ordinationen und Therapiezentren, wenn:

  • sie mehr als 10 Mitarbeiter:innen beschäftigen oder
  • sie mehr als 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme jährlich erzielen

Ausnahme: Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende UND weniger als 2 Mio. Umsatz oder Bilanzsumme) sind von der Pflicht ausgenommen – können aber freiwillig umsetzen. Und genau das ist oft ein Wettbewerbsvorteil. Barrierefreiheit ist weit mehr als gesetzliche Auflage. Sie ist ein strategisches Upgrade für Ihre digitale Präsenz. Wer Website und Shop barrierefrei gestaltet, öffnet die Tür für alle – auch für jene, die im Alltag oft übersehen werden. Gleichzeitig verbessert sich das Google-Ranking, die Verweildauer steigt, und die Glaubwürdigkeit wächst. Gesundheitsberufe leben vom Vertrauen. Und genau das beginnt heute online.

 

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Barrierefrei-Check – geprüft auf Herz, Hirn und Screenreader

  • Barrierefrei-Analyse & Prüfbericht: € 225,- zzgl. MwSt.
  • Optimierung: Professionelle Umsetzung nach Analysebericht.
  • Health-Claim Expertise: Rechtssichere & barrierefreie Bildtexte.

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